Voraussetzungen
Alte Sprachen
Griechisch, Latein und Hebräisch für die Studiengänge Gymnasium / Gesamtschule
Wichtige Neuigkeiten zum Altgriechisch-Spracherwerb
Die Universität Bonn hat ein neues Angebot für alle, die eine Alternative zum staatlichen Graecum suchen. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung (und die Graecumsprüfung bei der Kölner Bezirksregierung) findet an der Evangelisch-Theologischen-Fakultät der Universität Bonn der Griechisch-III-Kurs bei Herrn Dr. Arnold Becker statt:
Hier finden Sie Informationen zu den Sprachkursen. Die Anmeldung erfolgt über das Bonner Studiengangsmanagement (etfdekm3(at)uni-bonn.de).
Fragen zu dem Kurs richten Sie am besten an Herrn Dr. Becker selbst: arnold.becker(at)uni-bonn.de
Um die Studiengänge zum Unterrichtsfach "Evangelische Religionslehre. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (BA Gy/Ge; ME Gy/Ge)" zu absolvieren, sind Kenntnisse in folgenden alten Sprachen nachzuweisen:
Benötigte Fremdsprachen | Niveau |
---|---|
Griechisch (Sprache des Neuen Testaments/Pflicht) | Graecum oder Griechischkenntnisse auf dem Niveau des Graecums |
Latein oder Hebräisch (Wahlmöglichkeit) | Kleines Latinum oder Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums (entspricht Latein II an der Universität zu Köln) oder Hebraicum oder Hebraischkenntnisse auf dem Niveau des Hebraicums |
Sie müssen genügend Englischkenntnisse besitzen, um die für Ihr Studium notwendige englischsprachige Fachliteratur lesen zu können. |
Der Erwerb der Sprachen ist nicht Gegenstand des Studiums der Evangelischen Religionslehre selbst, sondern gehört zu den Voraussetzungen, auch wenn der Besuch von Sprachkursen parallel zum Studium erfolgt.
Für Bachelor-Lehramtsstudierende der Universität zu Köln ist der vollständige Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse Zulassungsvoraussetzung für die Bachelor-Arbeit. Hier finden Sie alle Informationen zum Nachweisverfahren.
Voraussetzung für das Referendariat und die Lehrtätigkeit nach dem Studium
Ein Studium der Evangelischen Theologie kann ohne Mitgliedschaft in einer Kirche oder Religionsgemeinschaft absolviert werden. Allerdings benötigen Lehrkräfte für die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichtes neben dem staatlichen Unterrichtsauftrag die „Kirchliche Bevollmächtigung“, die sogenannte „Vokation“. Die Vokation wiederum ist an eine Kirchenmitgliedschaft gebunden. D.h. im Klartext: Für das Studium ist keine Kirchenmitgliedschaft nötig, für das Referendariat und die Lehrtätigkeit als evangelische:r Religionslehrer:in ist die Kirchenmitgliedschaft Bedingung.
Informationen und die Online-Beantragung zur „Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis“ für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. zur „Kirchlichen Bevollmächtigung“ für die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichtes finden Sie hier:
https://www2.ekir.de/inhalt/vokation/
Für weitere Informationen siehe auch die Folgen #14 und #20 des Podcasts “Reli auf Lehramt”.